ALLGEMEINE VERKAUFS-UND ARBEITSBEDINGUNGEN

Außer anderslautende schriftliche Abmachung gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen. Anderslautende Bestimmungen des Vertragspartners müssen schriftlich akzeptiert werden und beziehen sich lediglich auf den vorliegenden Auftrag. Dem Kunden ist bewusst, dass er mit seiner Bestellung die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennt.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf unserer Website eingesehen werden: https://bastin-elektrotechnik.be/.

1. Kostenvoranschlag – Angebot – Bestellung

Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind einen Monat nach ihrer Erstellung gültig, sofern nicht anders angegeben. Sie sind erst nach der schriftlichen Bestätigung unsererseits und nach Annahme der besonderen Bedingungen der Baustelle durch den Kunden gültig.

Mit der Annahme unserer Angebote, Kostenvoranschläge und/oder Aufträge akzeptiert der Kunde auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Ausführung von Arbeiten, die diesem Angebot beigefügt sind oder sich auf der Rückseite des Angebots befinden und die als wesentlich für die Erfüllung des Vertrags anzusehen sind.

Die Fristen für die Ausführung der Arbeiten werden als Richtwerte angegeben, und ihre Nichteinhaltung kann in keinem Fall zur Stornierung des Auftrags oder zur Forderung irgendeiner Entschädigung führen. Die Stornierung einer Bestellung durch den Kunden kann nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen, vorbehaltlich einer Entschädigung für den daraus resultierenden Schaden für unser Unternehmen, der pauschal auf 30 % auf der Grundlage der Schätzung der vorgesehenen Bestellung geschätzt wird, dass unsere Gesellschaft auf die Ausführung der Arbeiten besteht, unbeschadet aller Ansprüche auf eventuellen Schadensersatz.

Der Kunde wird soweit möglich über eventuelle Mehrarbeiten, die zur Ausführung des Auftrages unumgänglich sind, informiert. Im Falle, dass der Kunde diese nicht in formeller Art, spätestens bei Beginn der Ausführungen, bestreitet, werden diese Mehrarbeiten als Vertragsgegenstand betrachtet und können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr bestritten werden.

Unser Unternehmen ist berechtigt, bei Auftragserteilung oder zu Beginn der Arbeiten eine Anzahlung von 50% zu verlangen. Die Weigerung, die geforderten Anzahlungen zu leisten, berechtigt unser Unternehmen, die Ausführung der Arbeiten automatisch auszusetzen.

Außerdem hat ein Privatkunde, der einen Online-Vertrag (per E-Mail, Telefon, Website) oder einen Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume abschließt, das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen zu widerrufen, ohne die Entscheidung begründen zu müssen und ohne andere Kosten als die gesetzlich vorgesehenen. Ein „Vertrag per E-Mail“ ist hierbei als ein Vertrag zu verstehen, der über ein organisiertes elektronisches System aus der Ferne abgeschlossen wird (z.B. über eine Online-Plattform) und nicht als ein bloßer E-Mail-Austausch.

Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für Verträge, die in unserem Geschäft oder Showroom abgeschlossen werden, nicht für Geschäftskunden (B2B) und nicht für maßgefertigte Produkte. Es gilt auch nicht für den Bau von Neubauten oder für wesentliche Umbauten bestehender Gebäude.

2. Ausführung der Arbeiten

Während der Ausführung der Arbeiten ist die Wasser- und Stromversorgung kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Während der Ausführung der Arbeiten muss der Arbeitsbereich für alle Durchgänge und alle anderen Gewerke gesperrt werden. Unser Arbeitsbereich muss vollständig geräumt und sauber sein, und zwar gemäß den Anweisungen unseres Unternehmens.

Der Kunde trägt die volle Verantwortung für den Untergrund, auf dem die Arbeiten von unserem Unternehmen ausgeführt werden, sowohl was seine Beschaffenheit als auch was seine Zuverlässigkeit betrifft. Dem Kunden ist der Zustand der Materialien, die im Gebäude verarbeitet werden, bewusst und er trägt die Verantwortung für eventuelle Schäden oder Unfälle, die während der Ausführung der Arbeiten aus diesbezüglichen Umständen entstehen könnten.

3. Garantie

Unsere Firma kann nur für die von uns ausgeführten Arbeiten garantieren. In keinem Fall können wir für die Vorbereitungsarbeiten zur Durchführung unserer Tätigkeit (wie z.B. die Vorbereitung des Untergrunds …) oder für Schäden haftbar gemacht werden, die später vom Kunden oder von anderen Gewerken verursacht werden (wie Vibrationen oder Stöße jeglicher Art, durch Vorbeifahren von Schwertransportern, durch den Gebrauch von korrosiven Stoffen, usw.)

Gleichfalls kann keine Garantie übernommen werden, wenn der Kunde sich nicht an die Gebrauchsanweisung, Unterhaltshinweise, oder Anweisungen während der Ausführung der Arbeiten, gleich welcher Art, gehalten hat. Zusammenfassend kann unsere Firma nur für die ausgeführte technische Qualität der Arbeiten garantieren, unabhängig von allen ästhetischen Gegebenheiten.

Unser Unternehmen ist auch von jeglicher Garantie befreit, wenn der Kunde sich während der Ausführung der Arbeiten nicht an seine wie auch immer gearteten Anweisungen hält.

4. Reklamationen

Reklamationen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsversand per Einschreiben an uns gerichtet werden.

Wenn die Reklamation von unserem Unternehmen als begründet angesehen wird, verpflichtet sich dieses, die Nachbesserungsarbeiten innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Einschreibens durchzuführen. Sollte der Kunde sich aus irgendeinem Grund weigern, die aufgrund der Reklamation erforderlichen Arbeiten durchführen zu lassen, ist unser Unternehmen ab diesem Zeitpunkt endgültig von jeglicher Haftung befreit.

Wenn die Reklamation von unserem Unternehmen als unbegründet angesehen wird, benachrichtigt es den Kunden per Einschreiben. Sollte innerhalb von acht Tagen nach Erhalt unseres Schreibens keine Gegenreaktion des Kunden erfolgen, betrachten wir die Arbeiten als ordnungsgemäß erledigt zu haben und definitiv vom Kunden akzeptiert, der somit keine Einwände mehr geltend machen kann. Alle Reklamationen, die auf einem anderen Wege als per Einschreiben sowie vom Kunden eigenhändig unterschrieben, gemacht werden, sind ungültig.

Eine ordnungsgemäß eingereichte Reklamation entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, unsere Rechnung in ihrer Gesamtheit und am Fälligkeitsdatum zu begleichen.

5. Zahlung und elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich

Der Ausstellungsort für die Zahlung der Rechnungen ist Eupen.

Ist der Auftraggeber ein Unternehmen, ist die elektronische Rechnungsstellung zwischen zwei belgischen Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen obligatorisch. Nur eine elektronische Rechnung ist rechtsgültig.

Die Parteien verpflichten sich, alle elektronischen Rechnungen ausschließlich über das Peppol-Netzwerk zu versenden und zu empfangen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, über einen Anschluss an das Peppol-Netzwerk zu verfügen.

Der Auftraggeber stellt dem Unternehmer spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsabschluss die gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsdaten sowie die zusätzlichen Informationen, die auf der Rechnung erscheinen sollen, zur Verfügung, damit die elektronische Rechnung erstellt werden kann.

Kann der Auftragnehmer die Rechnung aufgrund der Nichtübermittlung der erforderlichen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben nicht erstellen, ist der Auftraggeber von Rechts wegen und ohne Mahnung zur Zahlung der nachstehend genannten Zinsen und Entschädigungen verpflichtet.

Unsere Rechnungen sind bei Erhalt netto und ohne Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist. Im Falle einer Rechnung, die nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt wird, wird eine erste kostenlose Mahnung verschickt. Der Kunde hat dann 14 Kalendertage Zeit, um die Rechnung zu begleichen. Bei Nichtzahlung nach dieser 14-tägigen Frist wird eine zweite Mahnung verschickt, für welche folgende Mahngebühren erhoben werden: 20 € für Rechnungen mit einem Höchstbetrag von 150 €, 30 € zuzüglich 10 % des fälligen Betrags für Rechnungen mit einem Betrag zwischen 150,01 € und 500 €, 65 € zuzüglich 5 % des fälligen Betrags für Rechnungen über 500 €, höchstens jedoch 2.000 €.

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Installationen vor bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, und sind ebenso jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Waren zu verlangen, insbesondere, wenn sich die Vermögensanlage des Kunden wesentlich verschlechtert.

6. Datenschutz (DSGVO)

Der Verkäufer erhebt und verarbeitet die vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung, der Kundenverwaltung und der Buchhaltung. Rechtsgrundlagen sind die Erfüllung des Vertrags, die Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen und/oder berechtigte Interessen. Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist Bastin Elektrotechnik GmbH, Ernest Solvay Straße 5 in 4710 Lontzen. Diese personenbezogenen Daten werden nur dann an Auftragsverarbeiter, Empfänger und/oder Dritte weitergegeben, wenn dies im Rahmen der oben genannten Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist. Der Kunde ist für die Richtigkeit der personenbezogenen Daten, die er dem Verkäufer zur Verfügung stellt, verantwortlich und verpflichtet sich, die Allgemeine Datenschutzverordnung in Bezug auf die Personen, deren personenbezogene Daten er dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat, sowie in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die er möglicherweise vom Verkäufer und seinen Mitarbeitern besitzt, einzuhalten. Der Kunde bestätigt, dass er ausreichend über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und über seine Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch informiert wurde. Alle Grundsätze in Bezug auf die Erhebung personenbezogener Daten sind unter abrufbar.

7. Gerichtsbarkeit

Zuständige Gerichtsbarkeit ist einzig und allein Eupen oder Verviers.